Marktsteuern

Marktsteuern
indirekte Steuern, die in das Kosten- und Preisgefüge der Unternehmen eingehen und bei freier Preisbildung auf dem anonymen Markt überwälzt werden. M. sind im Gegensatz zu  Maßsteuern leichter überwälzbar.  Steuerklassifikation nach dem Kriterium Überwälzbarkeit.

Lexikon der Economics. 2013.

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